Oktober 2025

Bis zu 33 % Zuschuss für Ihren neuen E-Stapler – Die aktuelle BAFA-Förderung lässt sich auch mit der 30 % degressiven Abschreibung kombinieren.

Investitions-Booster 2025
Jetzt steuerlich profitieren und Zukunft gestalten!

E-Stapler: Investitions-Booster 2025 – Finanzspritze für elektrische Flurförderzeuge

Seit dem 1. Juli 2025 ist das Investitionssofortprogramm 2025 in Kraft – ein zentrales Förderinstrument der Bundesregierung zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Unternehmen, die in Gabelstapler, Förder- und Lagertechnik, Automatisierung & Robotik oder digitale Infrastruktur investieren.
Sichern sich starke Liquiditäts- und Steuervorteile.

Was wird gefördert?

Begünstigt sind neue, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Anschaffung jetzt, Inbetriebnahme innerhalb von 12 Monaten – perfekt für Projekt- und Saisonplanung.

Gabelstapler
Elektro-, Diesel- & Gasstapler, Schubmast- & Vierwegstapler, Anbaugeräte & Zubehör.
Förder- & Lagertechnik
Hoch-/Niederhubwagen, Regalsysteme, Fördertechnik, Racks.
Digitale Infrastruktur
IoT-Flottenmanagement, Sensorik & Software.
Energieeffizienz & Nachhaltigkeit
E-Stapler, Li-Ion/BZ-Batterien, Bremsenergie-Rückgewinnung.
Hinweis: Leasing ist nicht begünstigt. Kauf oder Mietkauf erforderlich, damit das Wirtschaftsgut im Betriebsvermögen aktiviert wird.

Steuerliche Vorteile im Überblick

  • Degressive Abschreibung 30 %: Bis zu 30 % der Anschaffungskosten im ersten Jahr; danach jeweils 30 % vom Restbuchwert. Wechsel zur linearen AfA möglich.
  • Keine Obergrenzen: Weder bei Summe noch Stückzahl – jedes begünstigte Wirtschaftsgut wird separat aktiviert.
  • E-Fahrzeuge (rein elektrisch): Sonderabschreibung 75 % im ersten Jahr (anschließend 10 %, 5 %, 3 %, 2 %).
  • Kombinationen: Degressive AfA ist mit BAFA-Zuschüssen kombinierbar (z. B. Modul 4 Effizienz, Modul 6 Elektrifizierung).

Liquidität steigthoher AfA-Anteil im Jahr 1

Weniger SteuerlastSteuerliche Entlastung ab sofort

ModernisierungEffizienz & Automatisierung

BAFA-/EEW-Module (Stand 05/2025)

Für die Intralogistik besonders relevant: Modul 6 (Elektrifizierung) und Modul 4 (Basisförderung). Einheitliche Struktur für den Vergleich:
KU = Kleines Unternehmen
MU = Mittleres Unternehmen

Modul 6 – Elektrifizierung (nur KU)
  • Förderquote: 33 % , Förderdeckel 200.000 €.
  • Voraussetzungen: Ersatz/Umrüstung auf rein elektrische Technik; Altanlage ≥ 5 Jahre, im Eigentum, funktionsfähig.
  • Einsparziel: – nicht gefordert –
  • Technologien/Beispiele: elektrisch betriebene Gabelstapler u. v. m.
  • Mindestinvest: ≥ 2.000 €.
Modul 4 – Basisförderung (KU/MU)
  • Förderquote: KU 15 %, MU 10 %.
  • Voraussetzungen: Austauschinvestition; Altanlage ≥ 5 Jahre, im Eigentum, funktionsfähig.
  • Einsparziel: ≥ 15 % Endenergie.
  • Technologien/Beispiele: elektrisch betriebene Gabelstapler u. v. m.
  • Mindestinvest: ≥ 10.000 €.
  • Nebenkosten: bis zu 30 % förderfähig (Planung, Installation etc.).
Wichtig: Kein Vorhabenstart vor Zuwendungsbescheid; Leasing/Mietkauf sind ausgeschlossen; in der Regel keine Kumulierung mit weiteren öffentlichen Beihilfen innerhalb der EEW.

Rechenbeispiel

Kauf eines E-Staplers im Oktober 2025 für 50.000 €:

Jahr 1: 15.000 € (30 % von 50.000 €)
Jahr 2: 10.500 € (30 % von 35.000 €)
Jahr 3: 7.350 € (30 % von 24.500 €)
Hohe Abschreibung am Anfang = sofortiger Liquiditätsvorteil und schnellere Amortisation.
Kombination mit Zuschüssen:
Mit BAFA-Förderungen lassen sich zusätzliche direkte Zuschüsse mit der steuerlichen AfA kombinieren.

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Als Full-Service-Partner begleiten wir Sie von der Investitionsplanung bis zum laufenden Betrieb – markenübergreifend, praxisnah, förderoptimiert.

E-Stapler & emissionsarme Antriebe
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Der Investitionsbooster (Investitionssofortprogramm) ist ein Gesetz, das Unternehmen ermöglicht, neue bewegliche Wirtschaftsgüter wie Gabelstapler, Maschinen oder IT-Systeme degressiv abzuschreiben. Bis zu 30 % der Anschaffungskosten können im ersten Jahr von der Steuer abgesetzt werden; dadurch entsteht ein Liquiditätsvorteil.
Alle Unternehmen, Selbstständigen und Gewerbetreibenden mit steuerpflichtigem Gewinn, unabhängig von der Branche oder Rechtsform. Besonders kleine und mittelständische Betriebe profitieren, weil sie ihre Investitionen vorziehen können.
Nur neue, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wie Gabelstapler, Lager- und Fördertechnik, Regalsysteme, automatisierte Transport- und Robotiklösungen, digitale Infrastruktur und energieeffiziente Antriebe. Gebrauchte oder immobile Wirtschaftsgüter sind ausgeschlossen.
Die Sonderabschreibung gilt für Anschaffungen, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 getätigt oder fertiggestellt werden. Die degressive Abschreibung kann danach weitergeführt werden, solange das Wirtschaftsgut abgeschrieben wird.
Im Anschaffungsjahr können bis zu 30 % des Kaufpreises als Abschreibung angesetzt werden. In den Folgejahren wird jeweils 30 % des verbleibenden Restbuchwerts abgeschrieben. Sobald die degressive AfA niedriger ist als die lineare AfA, kann auf die lineare Methode umgestellt werden.
Ja. Es gibt keine Obergrenze für die Zahl der geförderten Geräte oder deren Anschaffungskosten. Jedes Wirtschaftsgut wird einzeln aktiviert und kann separat degressiv abgeschrieben werden.
Nein. Leasingverträge führen nicht zum Eigentumserwerb und erlauben deshalb keine degressive AfA. Bei Mietkauf oder direktem Kauf wird das Wirtschaftsgut aktiviert und ist förderfähig.
Nein, die Nutzung kann bis zu 12 Monate nach der Anschaffung beginnen. Das bietet Spielraum bei Projektumstellungen oder saisonalem Bedarf.
Ja. Rein elektrische Firmenfahrzeuge dürfen im ersten Jahr zu 75 % abgeschrieben werden, und die Bruttolistenpreisgrenze für die 0,25‑% Dienstwagenbesteuerung wurde auf 100.000 € erhöht. Außerdem sinkt der Körperschaftsteuersatz ab 2028 jährlich um 1 % und die Forschungszulage wird ab 2026 ausgebaut.
Ja. Die degressive AfA lässt sich mit BAFA‑Zuschüssen kombinieren, etwa mit Modul 4 (bis 15 % Zuschuss für energieeffiziente Geräte) oder Modul 6 (bis 33 % Zuschuss beim Austausch von Diesel- oder Gasstaplern durch E‑Stapler). Auch Landes- und Kommunalprogramme für Ladeinfrastruktur können genutzt werden.
Beispiele sind neue Gabelstapler, Schubmast- und Vierwegstapler, Hoch- und Niederhubwagen, Kommissionierer, Fahrerlose Transportsysteme (AGV/AMR), IoT-basierte Flottenmanagement-Systeme, digitale Zwillinge, Lade- und Energiesysteme, smarte Lagerlösungen sowie Anbaugeräte und Zubehör.
Die hohe Abschreibung im ersten Jahr reduziert die Steuerlast und verbessert die Liquidität. Unternehmen gewinnen Planungssicherheit, können Investitionen vorziehen und mehrere Geräte ohne Summenbegrenzung anschaffen. Moderne Technik steigert Effizienz und Nachhaltigkeit und unterstützt die Transformation zur digitalen, klimafreundlichen Intralogistik.

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